Die Rettungsweste ist Teil unserer PSA und dreht uns bei einem Sturz ins Wasser selbstständig in Rückenlage, hält unseren Kopf über Wasser und dadurch unsere Atemwege frei. Diese Eigenschaft gilt auch, wenn die Person bewusstlos ist, weshalb diese Westen auch als ohnmachtssicher bezeichnet werden.
Im Unterschied dazu ist eine Schwimmhilfe nur ein Hilfsmittel, um den Kraftaufwand beim Schwimmen zu reduzieren, sofern die Person bei Bewusstsein ist.
Eine Rettungsweste kann im Ernstfall Leben retten.
Die Lebensdauer von Rettungswesten muss begrenzt werden, da das Material mit der Zeit ermüdet.
Diese beträgt bei dem von uns verwendeten Modell Secumar Alpha 275-3D in der Regel zehn Jahre. Voraussetzung für diese Frist ist jedoch eine regelmäßige Wartung der Geräte in einem Zeitabstand von höchstens zwei Jahren. Dieses Wartungsintervall wird für Rettungswesten, die in der Sportschifffahrt eingesetzt werden, dringend empfohlen.
Die Wartung muss entweder vom Hersteller oder durch eine von ihm autorisierte Fachfirma/Wartungsstation durchgeführt werden. Die erfolgte Wartung wird durch das Aufkleben der Service-Plakette dokumentiert, die wiederum das Datum der nächsten Inspektion anzeigt.
Eine 2-jährige Wartung durch eine Wartungsstation kann in der Regel nur innerhalb von 9 Jahren nach Fertigungsdatum erfolgen. Innerhalb des 10. Jahres kann die Rettungsweste nur für 1 Jahr gewartet werden.
Ab dem Alter von zehn Jahren kann es notwendig werden, die Rettungsweste aus Sicherheitsgründen auszusondern. Ein entscheidender Grund hierfür ist, dass kunststoffbeschichtete Gewebe und Formteile mit wachsendem Alter Gefahr laufen, zu verspröden oder einzureißen. Damit wäre die Dichtigkeit des Schwimmkörpers nicht mehr gewährleistet. Alterungserscheinungen durch Umwelteinflüsse können auch bei allen übrigen Baugruppen des Gerätes, zum Beispiel bei der Aufblasvorrichtung, zu Problemen führen.